Schall und Rauch (und Licht)...? Teil 1

Alles nur Schall und Rauch? Dem ein oder anderen mag dieser Ausspruch bekannt vorkommen. Ja, aus Goethes‘ Faust. Er mag in diesem Falle keine konkrete Aussage zum umstrittenen Thema Glauben abgeben.

So ähnlich erscheint mir die Lage, wenn es um das Thema der heutigen Kolumne geht. Schall und Rauch, und eben auch Licht, liegen hier sozusagen nah beisammen. Sie haben viel gemeinsam, wenn es um die Pyrotechnik geht. Ich möchte, so vorurteilsfrei wie möglich, an dieses wohl überraschend sensible Thema herangehen. Ich möchte damit zum einen eine möglichst hohe Objektivität an den Tag legen und andererseits verhindern, dass bereits jetzt viele das Lesen dieses Artikels einstellen, wohlmöglich aufgrund eigener Vorverurteilungen dem Autor gegenüber.

Beginnen wir einmal mit der Begrifflichkeit selbst. Was bedeutet überhaupt Pyrotechnik? Das ist nicht schwer und schnell getan. Wenn man sich des Griechischen bedient, kann man ganz grob auf Feuertechnik schließen. Nun gut, wen würde das auch großartig wundern.

Die Pyrotechnik findet in unserem alltäglichem Leben breite Möglichkeiten zur Anwendung. Unter anderem ist sie Teil von unterschiedlichen Erzeugnissen wie Streichhölzer, Wunderkerzen, Airbags und eben auch Feuerwerkskörper und sie findet Verwendung im Rahmen von Sprengstoffladungen zur Erzeugung von Spezialeffekten für Film und Fernsehen. Nicht zuletzt zählen auch die Handfackeln dazu, die einen großen und wichtigen Einsatz in der Seenotrettung haben. Ein breites Spektrum also.

Und natürlich kann man so etwas auch erlernen.

Da wäre, sehr naheliegend, der Pyrotechniker. Die Aus- bzw. Weiterbildung zum Pyrotechniker findet im Rahmen eines Vollzeitkurses, der fünf bis sechs Tage umfasst, statt. Diese Ausbildung und schon die Zulassung dazu unterliegt strengen Richtlinien und dem Sprengstoffgesetz. Zudem werden lediglich geeignete Personen zu diesen Kursen zugelassen. Tüftler und experimentierfreudige Personen werden ausdrücklich nicht gewünscht. Es werden Qualitäten wie Ruhe, Besonnen- und Gelassenheit und Zuverlässigkeit, sowie ein makelloses Führungszeugnis gefordert. Hat man all dies hinter sich, darf man legal Feuerwerke zünden beziehungsweise abbrennen, an dafür vorgesehenen Orten und in einem dafür vorgesehenen Rahmen.

Ein weiterer Beruf, der sich damit befasst, wäre der Chemiker. Sicherlich ebenfalls recht naheliegend, betrachtet man die „Zutaten“, die man für entsprechende Pyrotechnik benötigt. Man sollte sich zwingend mit den einzelnen Stoffen und Elementen auskennen, aber auch vor allem deren Interaktionen und Eigenschaften. Es gehören eine Vielzahl an Substanzen zu diesem Kreis. Um nur ein paar zu nennen, gäbe es Aluminium, Ammoniumnitrat, Eisen, Holzkohle, Kupferchlorid und -oxid, Magnesium, Phosphor, Schwefel und Zink. Heikel. Einige davon mögen sich komisch anhören oder kommen einem sogar aus dem heimischen Medizinschrank als Salbe bekannt vor, hier aber finden sie eine ganz andere Anwendung und das zum Teil auch als Reinstoff und nicht als 0,2 % Creme. Je nachdem, welche Substanz man sich aussucht, kann man in den Sicherheitsbestimmungen die Begriffe hochexplosiv, hochreaktiv oder auch hochgiftig lesen.

Bei all der Gefahr, wie sie hier schon deutlich wird, gibt es eine ganze Reihe an Berufsbildern, die sich mit der Beseitigung der Risiken und mit der Vernichtung befassen. Dazu zählen im extremen Fall zum Beispiel auch die Kampfmittelbeseitigung.

Was bedeuten nun hochexplosiv und hochreaktiv? Was geschieht bei einer Explosion oder beim Abbrennen von Pyrotechnik? Die meisten Reaktionen sind exotherm. Das heißt, man zündet etwas an, gibt also etwas Starthilfe indem man selbst Energie hinzuführt und dann läuft die Reaktion von alleine ab und es wird massiv Energie freigesetzt. In welcher Form diese Energie frei wird, ist abhängig von der stofflichen Zusammensetzung und der Konzeption solcher Verbindungen. Das können zum Beispiel Licht, Schall oder Wärme sein. Und je nachdem, wie viel davon in welcher Zeit und in welcher Umgebung, an welchem Ort, frei wird, kann das dann durchaus gefährlich sein.

Aus diesen Gründen gibt es vom Gesetzgeber entsprechende Regelungen nicht nur zur Verwendung dieser Stoffe. Strikt geregelt wird unter anderem auch deren Herstellung, deren Lagerung und auch deren Verkauf. Das Sprengstoffgesetz.

Zunächst ist jedoch wichtig, um welchen Stoff, um welches Produkt es sich genau handelt. Daher hat man eine Einteilung geschaffen.

Pyrotechnische Gegenstände, um nun wieder etwas mehr in Richtung unseres Themas zu kommen, werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Auf erster Ebene unterscheidet man a) Feuerwerkskörper, b) Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater und c) Sonstige pyrotechnische Gegenstände.

Die Feuerwerkskörper werden dann in vier Kategorien unterteilt von „sehr geringer Gefahr“ (Kategorie 1, zum Beispiel Tischfeuerwerk) bis „große Gefahr“. Bereits ab Kategorie 2 „geringe Gefahr“ darf dieses Feuerwerk nur in abgegrenzten Bereichen gezündet werden. Und der Schallleistungspegel darf höchstens 120 Dezibel betragen. Ab Kategorie 3 muss bereits eine behördliche Genehmigung vorliegen und die Zündung darf nur durch einen ausgebildeten Pyrotechniker erfolgen.

Bei den pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater erfolgt die Einteilung in Kategorie T1 und T2. Hier gibt es nur die Unterscheidung, ob eine Person mit Fachkenntnissen anwesend sein muss oder nicht. Gleichzeitig sind diese Materialien ausschließlich für Bühne und Theater bestimmt.

Die sonstigen pyrotechnischen Gegenstände werden simultan zu den aus b) in eine Kategorie P1 und P2 eingeteilt.

Wie schon im Rahmen der Klassifikationen kurz angeschnitten, benötigt man zum Abbrennen der meisten Feuerwerke sogar eine behördliche Genehmigung. Die Kategorie 1 ist hier logischerweise ausgenommen. Kategorie 2 muss im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember angemeldet werden und alle anderen Kategorien sind zu jedem Zeitpunkt genehmigungspflichtig. Um den Gesetzestext noch zu vervollständigen, heißt es weiter, dass dafür Fristen von zwei Wochen gelten. Sollte ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, gezündet werden, gilt sogar eine Frist von vier Wochen.

Zur Aufbewahrung sind ebenfalls dezidierte Anforderungen durch den Gesetzgeber gestellt worden. Es ist ja in der Vergangenheit auch in professionellen Einrichtungen bereits zu erheblichen Schäden für Mensch und Umwelt gekommen. Oftmals trotz vermeintlich korrekter Lagerung.

Hier beispielhaft einige Auszüge aus der Verordnung für b) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2, die wohlgemerkt durchweg für alle Käufer beziehungsweise Besitzer dieser Artikel gelten. Zum Beispiel muss gesichert sein, dass keine Temperaturen über 75 Grad Celsius erreicht werden können. Entsprechende Heizkörper oder deren Leitungen dürfen nicht unmittelbar am Aufbewahrungsort vorhanden sein. Es muss eine Löschvorrichtung bestehen. In diesem Raum darf kein Feuer gelegt und auch nicht geraucht werden. Es muss ein diebstahlgeschützter Ort sein. Die Sprengkörper müssen in der kleinstmöglichen Verpackungseinheit gelagert sein.

Ich denke, hiermit sollten, nicht alle, aber die gröbsten Umrisse gegeben sein. Es handelt sich um eine Sache, die durchaus Gefahrenpotential birgt, dessen ist sich der Gesetzgeber auch bewusst und hat daraufhin das Heft in die Hand genommen und Vorkehrungen getroffen. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Grundrechte eines jeden Bürgers zu wahren. Das macht er auch in anderen Bereichen. Das ist beispielsweise mit Trinkwasser, energetischer Strahlung, Waffen oder auch Hackfleisch so.

Kommen wir nun zur Pyrotechnik in Verbindung mit Fußball. Welche Regelungen gibt es hier? Klar ist, dass Gesetze natürlich auch für den Fußball gelten. Da der Fußball in Deutschland, auf deutschem Boden gespielt wird, gelten auch deutsche Gesetze. Ab und an, hat zwar der Fußballgott seine Hände mit im Spiel, aber auch er muss sich diesen gesetzlichen Bestimmungen unterwerfen.

Seit 2009 ist wieder richtig Schwung in die Pyrotechnik-Diskussion gekommen. Grund dafür waren sicherlich einige Vorfälle negativer Art in Verbindung mit gezündetem Feuerwerk in Stadien. Man wollte eine faire Diskussion starten, es stand auch mal das kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik auf speziell dafür vorgesehenen Flächen im Raum. Doch nachdem sich weitere Zwischenfälle in Zeiten der eigentlich vereinbarten Waffenruhe ereigneten, erklärte man die Diskussion für beendet. DFL und DFB haben sich daraufhin berechtigterweise wieder von der Idee distanziert und das bestehende gesetzliche Verbot bekräftigt.

Auch beim VfB Stuttgart hat man eine klare Position bezogen. Nicht nur, dass es dem Verein Geld kostet, sondern man büßt auch positives Ansehen ein und man müsste im Umgang mit den eigenen Fans wieder eine härtere Seite aufziehen. Das möchte man sicherlich gerne vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte mit Teil 1 einen guten, umfassenden Einblick in das Thema Pyrotechnik geben. Es sei nochmals kurz gesagt, dass ich im Rahmen dieses Teils lediglich die Fakten offenlegen wollte, um eine Objektivität zu wahren. Ziel von Teil 1 ist es, zu informieren.

Heiße Emotionen, hochkochende Stimmung, atemberaubende Ansichten...all das und noch viel mehr, kommt in Teil 2.

 

Euer Gunther

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